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Bevor man abreist, muss man immer den internationalen Krankenschein (Tarjeta Sanitaria Europea) “TSE” erledigen. In Bilbao, Spanien, kann man ihn auf “Seguridad Social” oder via Internet www,seg-social.es besorgen.
Alle die EU-Länder, Island, Lichtenstein Norwegen und die Schweiz erfördern den Krankenschein im Notfall.
In mehrere Ländern soll man eine feste Quantität oder Prozent begleichen. Diese Ausgaben werden nicht wiedereingesetzt werden.
In manchen Ländern soll man alle die ärztlichen Ausgaben bezahlen. In diesem Fall wenden Sie sich persönlich oder per Mail an die dortigen sanitären Einrichtungen. Oder an die Instituto Nacional de la Seguridad Social (Spanien). (Inklusiv Rechnungen, Rezepten usw)
In manchen Ländern ist die ärtzliche Hilfe kostenlos.
In Deutschland muss man die TSE für die Abrechnungsschein (ärtzliche Hilfe )oder für die Erfassungsschein (Zahnmedizin) austauschen. In diesem Fall gehen Sie zur öffentlichen Krankenkasse (Ersatzkasse) z.B: DAK, BEK, TKK, BKK, IKK Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse, See-Krankenkasse.
Wenn Sie keinen Abrechnungsschein oder Erfassungsschein haben, darf der Artz die Ausgaben kassieren und auf keinen Fall werden sie die Ersatzkassen bezahlen, aber , in 10 Tagen, beim Vorweisen der Scheine, muss der Artz das Geld zurückgeben.
Die Medikamente kann man in einer Apotheke mit dem passendem Rezept kaufen. Es ist normal, dass Sie einen Teil bezahlen müssen.
Wenn die Einweisung in ein Krankenhaus nötig ist, sollen Sie die jeweilige Vorschrift und Ihre TSE auf einem Ersatzkasse abgeben, oder bei der Verwaltung des Krankenhaus um die Deckung der Kosten vor der Ersatzkasse bitten.
Die Ersatzkasse wird auf keinen Fall Sonderausgaben wie: Einzelzimmer, Telefonrechnungen, usw übernehmen.
Luis
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