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Sonntag, 1. Februar 2009
Regierung plant Verstaatlichung
© AP Einige dieser Hochhäuser im Frankfurter Bankenviertel könnten bald dem Bund gehören: Die Regierung plant eine Teilverstaatlichung schwächelnder Banken
Die Bundesregierung arbeitet offenbar an einer Rechtsverordnung, die die Teilverstaatlichung angeschlagener Banken ermöglichen soll. Dabei müssten die Aktionäre enteignet werden. Während Kanzlerin Angela Merkel dieses Vorgehen befürwortet, zeigt sich die SPD in dieser Frage noch reserviert.
Kanzlerin Angela Merkel will schwächelnde Banken im Notfall teilweise verstaatlichen. "Wenn es im Einzelfall für den Steuerzahler billiger wird, kann die Übernahme von Anteilen sinnvoll sein", sagte die CDU-Chefin in Berlin. In der aktuellen Finanzkrise gebe es keine allgemeingültige Lösung. Die Regierung hat nach Medienberichten schon Rechtsgrundlagen für die Verstaatlichung privater Banken in Arbeit.
SPD-Chef Franz Müntefering äußerte sich in Saarbrücken zurückhaltend zu einer Verstaatlichung angeschlagener Banken. "Wir sind nicht darauf aus, jemanden zu enteignen oder zu verstaatlichen." Allerdings könne es Ausnahmen geben, wenn eine Bank ganz besonders gefährdet sei. "Dann muss man sich überlegen, ob der Staat um schlimmes Unheil abzuwehren, auf Zeit solche Aufgaben übernehmen muss." Zur Debatte über einen Einstieg des Staates bei der HRE wollte er sich nicht konkret äußern. Grundsätzlich könne es nur darum gehen, "dass man im wirklichen Notfall, wenn die Bude brennt, löscht".
Staat muss enteignete Aktionäre entschädigen
Zentraler Diskussionspunkt ist, wie massiv der Eingriff in die bestehenden Aktionärsrechte ausfallen darf, ohne verfassungswidrig zu sein. Eine der wesentlichen Detail-Fragen, die es zu klären gilt, ist die Entschädigung für die Eigentümer der HRE. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, müssten sich enteignete Aktionäre grundsätzlich auf sehr geringe Entschädigungen einstellen. Hauptbetroffener wäre der US-Finanzinvestor J.C. Flowers, der rund 25 Prozent besitzt. Der Bund will eine Übernahme durch einen Konkurrenten verhindern und damit die eingesetzten Milliardenhilfen aus Steuergeldern sichern.
"Die Enteignung erfolgt durch Erlass einer Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates", berichtet die "FAZ". Laut "Süddeutscher Zeitung" würde sich die Entschädigung bemessen nach dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten zwei Wochen oder bei einem Kursabsturz unmittelbar vor Enteignungsbeschluss nach dem der letzten drei Tage. Im konkreten Fall erhielte Flowers demnach eine Entschädigung von 1,50 Euro der ursprünglich bezahlten 22,50 Euro je Aktie, schrieb das Blatt. In Regierungskreisen hieß es aber, gerade diese Regelung sei noch offen.
Lehman Brothers als mahnendes Beispiel
Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) befürwortet ähnlich wie Merkel eine staatliche Rettungsaktion für die HRE. "Wir dürfen es nicht zulassen, dass auch nur eine einzige systemische Bank in Deutschland in den Konkurs geht", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Der Fall der amerikanischen Bank Lehman Brothers zeige, welche Risiken ein Bankkonkurs mit sich bringe.
Merkel sagte bei einer CDU-Veranstaltung, die Regierung habe keinen Ehrgeiz, nun auch noch Banktätigkeiten auszuüben. Es seien aber die Banken gewesen, die ihre Hilfsbedürftigkeit gegenüber der Politik signalisiert hätten. "Außer dem Staat kann keiner mehr helfen. Das ist eine interessante Erfahrung", sagte die CDU-Vorsitzende. Gleichzeitig wandte sie sich entschieden gegen die Gründung einer sogenannten Bad Bank des Staates: "Der Steuerzahler darf nicht für die schlechten Papiere zahlen, während die Banken mit den guten Papieren Geschäfte machen."
Finanzkrise: Bund offenbar vor Einstieg bei Hypo Real EstateFinanzkrise: Was die Commerzbank jetzt meistern muss"Erfurter Erklärung": Der Staat, die Banken und die CDUDie Stabilisierung des Bankensystems in Deutschland könnte nun weitere Milliardensummen an Steuergeldern verschlingen. Wie der "Spiegel" berichtete, muss der Bund seine im ersten Bankenrettungsplan vorgesehenen Kapitalhilfen von 80 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. Experten des Finanzministeriums rechnen dem Bericht zufolge mit einem Kapitalbedarf bis zu 200 Milliarden Euro. Um den Plan der Bundesregierung zu verwirklichen, angeschlagene Kreditinstitute mittels einer Vielzahl bankeigener Zweckgesellschaften von Risikopapieren zu befreien, müssten die Kreditermächtigungen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung auf diese Höhe aufgestockt werden, hieß es. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist ein Sondervermögen des Bundes. Zu Stärkung des Eigenkapitals der Banken stehen ihm maximal 80 Milliarden Euro zur Verfügung. Daneben kann der Fonds zur Absicherung von Refinanzierungsgeschäften zwischen Finanzinstituten Garantien in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro übernehmen.
DPA/AP
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