Dienstag, 1. Mai 2012

Kurzfilm: Schwarzfahrer

Video
Das schweizerische «Antirassismus-Gesetz» Die Antirassismus-Strafnorm wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 1994 mit 54,7 Prozent angenommen. Seit dem 1. Januar 1995 verbietet Art. 261 bis StGB (Strafgesetzbuch) die Diskriminierung und den Angriff auf die Menschenwürde von Personen oder Gruppen aufgrund ihrer Rasse oder ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiö- sen Gruppe. Auch die Behinderung der beruflichen Tätigkeit und die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Der Artikel setzt insbesondere auch die Leugnung von Völkermord unter Strafe. Für die Durchsetzung der Antirassismus-Strafnorm sind die Justizbehörden zuständig. Beim Strafrechtsartikel handelt es sich um ein Offizialdelikt, das heisst, jede Person kann einen Vorfall, den sie als Verstoss gegen die Bestimmung empfindet, bei der nächsten Polizeistelle bzw. bei einem Untersuchungsrichter melden. Die Behörden sind verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und, falls er als genügend erhärtet angesehen wird, eine Strafverfolgung einzuleiten.

2 Kommentare:

jotaele hat gesagt…

Der film macht Spaß an Ende. Anfange und Mittel des Filmes finde ich etwas lanweilig.
Ich denke dass ist so wichtig rassistisches Verhallten controlieren, als die Einwanderern in einem fremden Land die Sitten und Religion anders als ihre respektieren.

JLGV NI1

Harold Armas hat gesagt…

,,Sehr interessantes Video. Auch mit einem gut ausgetretenen
Argument, aber wir dürfen den Hintergrund nicht vergessen: Rassismus ist etwas Hässliches.

Es ist gut, daran zu erinnern!

Ich mag das Video. Ich mag den alten Look. Der Ort der
Dreharbeiten -scheint Berlin zu sein- und ich mag die Klarheit.

Eine hohe Note für es."