Donnerstag, 27. Mai 2010

Praktikum: mein Recht als Praktikant

Als Praktikant sind Sie kein Freiwild, sondern haben Rechte. Wie alle übrigen Arbeitnehmer auch. Hospitanten sollten ihre Rechte genau kennen - das ist der beste Schutz vor Ausbeutung.

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2003 ist ein Praktikum "keine systematische Berufsausbildung". Es dient dazu, "praktische Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung" zu vermitteln.


Wie lang muss ich arbeiten?

Wie normale Arbeitnehmer dürfen auch Praktikanten nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten. Spätestens nach sechs Stunden steht ihnen eine Pause von 30 Minuten zu.

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Auch Hospitanten haben ein Recht auf Urlaub. Wie viel, hängt von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche und der Länge des Praktikums ab. Bei mindestens sechs Monaten Praktikum und fünf Arbeitstagen pro Woche stehen dem Praktikanten 24 bezahlte Urlaubstage zu. Ist das Praktikum kürzer, bekommt er pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei drei Monaten sind das zum Beispiel sechs Tage.


Muss ich am Wochenende arbeiten?

Arbeitet ein Hospitant sonn- oder feiertags, hat er Anrecht auf einen Ersatzruhetag.

Steht mir eine Bezahlung zu?

Die ist weder tariflich noch gesetzlich vorgeschrieben. Laut Berufsbildungsgesetz soll es eine "angemessene" Bezahlung für freiwillige Praktika geben - das lässt den Firmen reichlich Spielraum. Überwiegen "reguläre Tätigkeiten", ist der Praktikant ein normaler Arbeitnehmer und sollte auch so bezahlt werden. Diesen Anspruch können Praktikanten einklagen, auch nach Ablauf ihrer Zeit im Unternehmen.

Bin ich versichert?

Ein freiwilliges, unbezahltes Praktikum ist versicherungsfrei. Bekommen Praktikanten Geld muss der Betrieb sie bei der Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) anmelden und Beiträge zahlen. Diese richten sich nach der Höhe der Bezahlung.



Darüber hinaus sind Praktikanten in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle versichert. Dieser Schutz besteht auch, wenn kein Gehalt gezahlt wird.



Auf den Jugendseiten des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) gibt einen Mustervertrag zum Download.

Infos über die Versicherungspflicht von geringfügig Beschäftigten gibt es hier.

Stern

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